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Familienrecht
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„Scheiden
tut weh!“ So einfach und banal dieser Satz klingt, so richtig
ist er auch. Und wiederum falsch. Denn der entschlossene Gang zum
Scheidungsrichter ist meist der erste Schritt in ein neues Leben.
Oft müssen größere Kompromisse geschlossen werden als
in den „guten Zeiten“, und mancher Kompromiss
entpuppt sich
im Nachhinein als faul und schädlich. Damit es dazu nicht
kommt, vertritt und berät Sie die Kanzlei in allen familienrechtlichen
Angelegenheiten: in Ehescheidungs- und Kindschaftssachen, bei der
Berechnung und Abänderung des Unterhalts, bei der
Ausgestaltung der elterlichen Sorge und des Umgangsrecht sowie
bei der Vermögensauseinandersetzung bei der Trennung.
Manch Zweifel ist begründet, mancher nicht: Auch in
Vaterschaftssachen stehe ich Ihnen zur Seite.
Bei allen familienrechtlichen Fragestellungen profitieren Sie von unseren Kenntnissen aus dem
erfolgreich abgeschlossenen theoretischen Teil des Fachanwaltslehrganges Familienrecht und den regelmäßigen
Forbildungen.
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